Unsere Großtagespflege!
Das Kind hat das Recht, ernst genommen, nach seiner Meinung und seinem Verständnis gefragt zu werden.
– Janusz Korczak
Dieses Zitat von Janusz Korczak ist ein zentraler Leitgedanke unserer pädagogischen Arbeit. In unserem Alltag begegnen wir den Kindern auf Augenhöhe, achten ihre Persönlichkeit und beziehen sie aktiv in Entscheidungsprozesse ein. Unser pädagogisches Konzept basiert auf den Kinderrechten und verfolgt das Ziel, einen bedürfnisorientierten und partizipativen Alltag zu gestalten.
Dabei orientieren wir uns unter anderem an der Pädagogik Maria Montessoris. Folgende Leitsätze prägen unsere Haltung und unser Bild vom Kind:
- Hilf mir, es selbst zu tun.
- Das Kind ist der Baumeister seiner selbst.
- Nicht das Kind soll sich dem Erwachsenen anpassen, sondern der Erwachsene dem Kind.
Tagespflegeperson
Die Tagespflegeperson nimmt dabei eine begleitende Rolle ein: Sie ist eine verlässliche Bezugsperson, die Sicherheit bietet und das Kind in seiner Entwicklung achtsam unterstützt.
Ernährung
Gesunde Ernährung ist für uns ein wesentlicher Bestandteil des Tages. Wir bereiten täglich frisch gekochte Mahlzeiten zu und bieten neben einem gesunden Frühstück und Mittagessen auch zwei ausgewogene Snacks in Form von Rohkost an.
Tagesablauf
Unser Tagesablauf folgt einer klaren Struktur, orientiert sich jedoch stets an den aktuellen Bedürfnissen der Kinder. So schaffen wir Verlässlichkeit und gleichzeitig Raum für Flexibilität und individuelle Entwicklung.
Sprachförderung
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Förderung der Sprachentwicklung. Wir setzen auf alltagsintegrierte Sprachbildung, tägliches Singen im Morgenkreis sowie den Einsatz von Medien wie Bilderbüchern und dem Kamishibai (Erzähltheater), um die Sprachkompetenz Ihres Kindes spielerisch und wirkungsvoll zu stärken.
Das können wir Ihnen bieten
Liebevolle und verlässliche Betreuung
Individuelle Förderung entsprechend dem Entwicklungsstand und den Interessen Ihres Kindes
Wahrnehmung von Bedürfnissen und Wünschen – und ein Handeln danach
Vorbereitete Umgebung, die Lernfreude weckt und vielfältige Reize
Alltagsintegrierte Sprachförderung und der Einsatz unterstützender Medien wie dem Kamishibai
Förderung der Fein- und Grobmotorik, Kreativität und sozialen Kompetenz
Erfahrungen in und mit der Natur
Gesunde und ausgewogene Ernährung
Enge Erziehungspartnerschaft mit den Eltern, regelmäßiger Austausch in Tür-und-Angel-Gesprächen
Begleitung und Unterstützung der Eltern bei Fragen zur Entwicklung und Erziehung
Unsere Standorte
Ratherstraße 28, 40476 Düsseldorf
Heinrichstraße 73 Gruppe 1, 40239 Düsseldorf
Heinrichstraße 73 Gruppe 2, 40239 Düsseldorf
Unser pädagogisches Konzept
Wir bieten eine vorbereitete Umgebung, die es Ihrem Kind ermöglicht, aus eigener Motivation heraus zu lernen, seine Umwelt zu erforschen und sich individuell zu entfalten. Wir fördern gezielt die motorische, soziale, kognitive und sprachliche Entwicklung sowie die Selbstständigkeit Ihres Kindes.
Anfrage für einen Betreuungsplatz
Individuelle Förderung entsprechend dem Entwicklungsstand und den Interessen Ihres Kindes
Wahrnehmung von Bedürfnissen und Wünschen – und ein Handeln danach
Vorbereitete Umgebung, die Lernfreude weckt und vielfältige Reize
Kooperation mit dem Amt für soziales und Jugend Düsseldorf
Familienzentrum Scheffelstraße Düsseldorf
Bitte Beachten:
Wichtige Hinweise zur Förderung und Platzvergabe
Bitte beachten Sie die geltenden Vorgaben des Amtes für Soziales und Jugend der Landeshauptstadt Düsseldorf:
Für Kinder unter einem Jahr gilt, dass der Betreuungsbeginn frühestens vier Wochen vor dem Arbeits- oder Tätigkeitsbeginn der Eltern gefördert werden kann. Zudem ist es erforderlich, dass sich kein Elternteil zu Beginn der Eingewöhnungsphase in Elternzeit befindet.
Für Kinder ab einem Jahr gelten diese zeitlichen Einschränkungen nicht.
Unabhängig vom Alter des Kindes ist jedoch Voraussetzung für die Förderung eines Betreuungsplatzes durch das Amt für Soziales und Jugend Düsseldorf, dass der Hauptwohnsitz der Familie in Düsseldorf liegt.
Bei Fragen beraten wir Sie hierzu gerne.
Die Kindertagespflegeperson hat einen Anspruch auf laufende Geldleistungen des Amtes für Soziales und Jugend ( § 23 SGB VIII ). Diese richten sich in Düsseldorf nicht nur nach dem Betreuungsbedarf für das jeweilige Kind, sondern auch nach dem Qualifizierungsgrad der betreuenden Person.
Die Voraussetzung für die Zahlung der Geldleistung ist ein Anspruch der Eltern auf Förderung in der Kindertagespflege gemäß § 24 SGB VIII. Sind die zu betreuenden Kinder unter einem Jahr alt, wird vorausgesetzt, dass die Eltern einer Erwerbstätigkeit nachgehen, aufnehmen oder Arbeit suchend sind. Gleichgestellt sind Eltern die sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme oder einer Schul-, beziehungsweise Hochschulausbildung befinden. Entsprechende Nachweise sind erforderlich. Der Förderanspruch kann im Einzelfall auch pädagogisch begründet sein. In diesem Fall erfolgt eine Überprüfung durch die für die Kindertagespflegeperson zuständige Fachberatungsstelle und einer abschließenden Befürwortung durch das Amt für Soziales und Jugend.
Kosten für die Betreuung abhängig von den Betreuungsstunden
https://www.duesseldorf.de/familie/kinderbetreuung/elternbeitrag